Willkommen
diese website wurde zu dem Zweck eingerichtet die La Sella Eigentümergemeinschaft
über den Fortgang meines Prozesses gegen den Präsidenten von La Sella Zentral sowie den Administrator zu informieren.
                                                                                                             Pedreguer, 4.10.2010

Vorgeschichte:

Seit der Einführung der neuen Berechnungsmethode für unsere Gemeinschaftskosten im Jahre 2005 werden Koeffizienten angewendet um unsere Zahlungen so zu erhöhen, so dass Minderbeträge, die dadurch entstehen, dass Eigentümer von unentwickelten Grundstücken sich nur mit 50% an den Kosten beteiligen, ausgeglichen werden. Nach Auskunft der Administration im Dezember 2005 sind außer dem bisher verwendeten Koeffizient Escritura nun noch zwei weitere Koeffizienten nötig, nämlich die Koeffizienten:
    - (COEF. ZONA), in der jährlichen Rechnung "Berechnungskoeffizient" genannt, zur Berechnung der Anteile an den Kosten der jeweiligen
       Zone; Für die Zentralzone ist er mit 18,0250 für 2010 angegeben.
    - (COEF. TOTAL GRAL) der für die Berechnung der Anteile an den Kosten für La Sella General (zum Beispiel Sicherungsdienst)
       verwendet  wird. Für 2005 war er mit 87,73897 angegeben.
Seit 2005 versuchte ich erfolglos eine Erklärung von meinem Präsidenten (Zone Zentral) und der Administration zu bekommen wie sie diese
Koeffizienten exakt berechnen. Da ich über die Jahre hinweg meine Rechnung nicht nachvollziehen konnte, stellte ich die Zahlungen ein und wurde daraufhin als Schuldner betrachtet. Erst als man gegen mich im letzten Jahr einen Prozess führte, übergab man mir eine Liste aus der sich zumindest der Berechnungskoeffizient (COEF. ZONA) ergab. Wegen eines Formfehlers verlor ich leider diesen Prozess und werde seither als abschreckendes Beispiel für zahlungsunwillige Eigentümer verwendet. Bei der Überprüfung der übergebenen Liste stellte sich u.a. heraus, dass  einige Eigentümer (Nr. 105 und 106) nicht zur Zahlung herangezogen werden. Sie schulden uns offensichtlich über Jahre hinweg ihren Anteil an den Gemeinschaftskosten und wollen dies weiterhin mit Duldung von Präsident und Administrator tun. Folglich ist, aus diesem und aus anderen Gründen, auch der Berechnungskoeffizient falsch.
Dieser Umstand aber auch die Tatsache, dass ich immer noch nicht in der Lage bin meinen Anteil an den Kosten für La Sella General nachzuvollziehen zwangen mich nun meinerseits Klage gegen den Präsidenten von La Sella Zentral sowie den Administrator einzureichen.
Über den weiteren Prozessverlauf werde ich Sie mit Hilfe meiner web site "www.mbanetzberger.net"  informieren.
Falls Sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen steht Ihnen folgende Adresse zur Verfügung: kontakt@mbanetzberger.net.

Martin B. Anetzberger

                                                                                                                                                    Pedreguer, 4.12.2011   

Entscheidung des Gerichts in Dénia:

Nach Auskunft meines Rechtsanwalts entschied der zuständige Richter meine Klage gegen die Präsidenten La Sella Zental und den Administrator nicht zuzulassen, da sie nach seiner Meinung schon ausreichend in der Klage gegen mich im Jahre 2009 behandelt wurde. Entsprechend der Meinung meines Rechtsanwalts ein krasses Fehlurteil, weil in dieser Klage überhaupt nicht zur Sache entschieden wurde. Vielmehr wurde nur aufgrund der Tatsache entschieden, daß ich seinerzeit nicht gegen die Entscheidung der Eigentümerversammlung formell Einspruch eingelegt habe. Ein formloser Einspruch schon vor Jahren war wirkungslos. Bliebe noch eine Revision beim Landesgericht Alicante oder bei der EU-Beschwerdestelle.
Da auch ich nicht nach Spanien gekommen bin um mich über weitere Jahre darüber zu streiten, entschied ich mich den Richterspruch nicht anzufechten. Die traurige Konsequenz daraus ist, daß ich, wie übrigens auch alle anderen La Sella Eigentümer, nach wie vor nicht in der Lage bin meine Anteil an den Kosten für La Sella General nachzuvollziehen. Die Gegenseite hat es also vorerst geschafft die exakte Zusammensetzung des Koeffizienten (COEF. TOTAL GRAL) weiterhin zu verheimlichen. Nicht nur aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, daß mit diesem Koeffizienten etwas faul ist. Ich überlasse es aber nun den Präsidenten der jeweiligen Zonen für sich und für die Eigentümer die sie gewählt haben Licht in diese Dunkelheit zu bringen. Dies ist sowieso eher deren Aufgabe.
Daß der Koeffizient (COEF. ZONA Zentral) fehlerhaft ist, wurde ja schon in der Vorgeschichte meines offenen Briefes erwähnt. Demnach werden die Eigentümer der unbebauten Grundstücke 105 und 106 nicht zur Zahlung von 50%, die Eigentümer der bebauten Grundstücke 378 und 387 nicht zur Zahlung von 100%  an den Gemeinschaftskosten der Zone Zentral herangezogen. Warum weiters der Eigentümer des Grundstücks 812 nur zu Zahlung von 50% herangezogen wird, konnte nicht überprüft werden, da dieses Grundstück nicht lokalisiert werden konnte. Daß die Zahlungen der Grundstücke 378/387 fälschlicherweise der Zone Ost zugute kommen bleibt zu überprüfen. Die Zuordnung der Grundstücke zu den entsprechenden Zonen ist definiert in Artikel 11 der gültigen La Sella Satzung. Die Präsidenten der Zonen Zentral und Ost werden von mir getrennt ersucht obige Fehler zu beseitigen. Selbst wenn es sich hierbei für jeden Einzelnen nur um kleine Beträge handeln sollte, ist eine Korrektur unbedingt erforderlich, da diese Fehler schon seit Jahren zu falschen Berechnungen geführt haben und dies ohne Korrektur dann wohl auch in Zukunft tun werden.  In diesem Zusammenhang wäre es sehr hilfreich, wenn die Präsidenten der Zone Zentral auch noch klären könnten warum der COEF. ZONA Zentral sich von 18,7425% im Jahre 2009 auf 18,0250% im Jahre 2010 verändert hat. Diese Veränderung bewirkte nämlich eine Erhöhung der Gemeinschaftskosten von ca. 4% welche nur dadurch zustande kommen könnte, wenn für 2010 mehr Grundstücke nur 50% bezahlen als für 2009. Da ich aber nicht feststellen konnte, daß in der Zone Zentral Häuser abgerissen wurden, kann es sich hierbei wiederum nur um einen Fehler zum Ungunsten der Eigentümer handeln.  Übrigens, auch der COEF. TOTAL GRAL für 2010 wurde zu Ungunsten der Eigentümer verändert. Zur Beseitigung all dieser Fehler benötigt man nicht mehr als die Kenntnisse eines Administrator de Fincas welche ja zu unserer Verfügung stehen müssten.
Anstatt gerichtlich Schritte gegen grundsätzlich zahlungswillige Nachbarn einzuleiten, hätten verantwortungsbewusste Präsidenten und Administratoren schon viel früher diese Missstände beseitigen können. Sie werden ja von der Eigentümergemeinschaft gewählt um deren Interessen zu vertreten. Sollte jemand dabei ein Problem haben, sollte er besser nicht mehr gewählt werden.
Falls Sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen steht Ihnen folgende Adresse zur Verfügung: kontakt@mbanetzberger.net.

Martin B. Anetzberger