Vorgeschichte:
Seit der Einführung der neuen Berechnungsmethode für unsere
Gemeinschaftskosten im Jahre 2005 werden Koeffizienten angewendet um unsere
Zahlungen so zu erhöhen, so dass Minderbeträge, die dadurch entstehen, dass
Eigentümer von unentwickelten Grundstücken sich nur mit 50% an den Kosten
beteiligen, ausgeglichen werden. Nach Auskunft der Administration im Dezember
2005 sind außer dem bisher verwendeten Koeffizient Escritura nun noch zwei
weitere Koeffizienten nötig, nämlich die Koeffizienten:
- (COEF. ZONA), in der jährlichen Rechnung
"Berechnungskoeffizient" genannt, zur Berechnung der Anteile an den Kosten der
jeweiligen
Zone; Für die Zentralzone ist er mit
18,0250 für 2010 angegeben.
- (COEF. TOTAL GRAL) der für die Berechnung der Anteile an
den Kosten für La Sella General (zum Beispiel Sicherungsdienst)
verwendet wird. Für 2005 war er mit 87,73897 angegeben.
Seit 2005 versuchte ich erfolglos eine Erklärung von meinem Präsidenten (Zone
Zentral) und der Administration zu bekommen wie sie diese
Koeffizienten exakt berechnen. Da ich über die Jahre hinweg meine Rechnung nicht
nachvollziehen konnte, stellte ich die Zahlungen ein und wurde daraufhin als
Schuldner betrachtet. Erst als man gegen
mich im letzten Jahr einen Prozess führte, übergab man mir eine Liste aus der sich
zumindest der Berechnungskoeffizient (COEF. ZONA) ergab. Wegen eines
Formfehlers verlor ich leider diesen Prozess und werde seither als
abschreckendes Beispiel für zahlungsunwillige Eigentümer verwendet. Bei der
Überprüfung der übergebenen Liste stellte sich u.a. heraus, dass einige
Eigentümer (Nr. 105 und 106) nicht zur Zahlung herangezogen werden. Sie schulden
uns offensichtlich über Jahre hinweg ihren Anteil an den Gemeinschaftskosten und
wollen dies weiterhin mit Duldung von Präsident und Administrator tun.
Folglich ist, aus diesem und aus anderen Gründen, auch der Berechnungskoeffizient falsch.
Dieser Umstand aber auch die Tatsache, dass ich immer noch nicht in der Lage bin
meinen Anteil an den Kosten für La Sella General nachzuvollziehen zwangen mich
nun meinerseits Klage gegen den Präsidenten von La Sella Zentral sowie den
Administrator einzureichen.
Über den weiteren Prozessverlauf werde ich Sie mit Hilfe meiner web site "www.mbanetzberger.net" informieren.
Falls Sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen steht Ihnen folgende Adresse zur
Verfügung: kontakt@mbanetzberger.net.
Martin B. Anetzberger
Pedreguer, 4.12.2011
Entscheidung des Gerichts in Dénia:
Nach Auskunft meines Rechtsanwalts entschied der zuständige
Richter meine Klage gegen die Präsidenten La Sella Zental und den Administrator
nicht zuzulassen, da sie nach seiner Meinung schon ausreichend in der Klage
gegen mich im Jahre 2009 behandelt wurde. Entsprechend der Meinung meines
Rechtsanwalts ein krasses Fehlurteil, weil in dieser Klage überhaupt nicht zur
Sache entschieden wurde. Vielmehr wurde nur aufgrund der Tatsache entschieden,
daß ich seinerzeit nicht gegen die Entscheidung der Eigentümerversammlung
formell Einspruch eingelegt habe. Ein formloser Einspruch schon vor Jahren war
wirkungslos. Bliebe noch eine Revision beim Landesgericht Alicante oder bei der
EU-Beschwerdestelle.
Da auch ich nicht nach Spanien gekommen bin um mich über weitere Jahre darüber
zu streiten, entschied ich mich den Richterspruch nicht anzufechten. Die
traurige Konsequenz daraus ist, daß ich, wie übrigens auch alle anderen La Sella
Eigentümer, nach wie vor nicht in der Lage bin meine Anteil an den Kosten für La
Sella General nachzuvollziehen. Die Gegenseite hat es also vorerst geschafft die
exakte Zusammensetzung des Koeffizienten (COEF. TOTAL GRAL) weiterhin zu
verheimlichen. Nicht nur aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, daß mit
diesem Koeffizienten etwas faul ist. Ich überlasse es aber nun den Präsidenten
der jeweiligen Zonen für sich und für die Eigentümer die sie gewählt haben Licht
in diese Dunkelheit zu bringen. Dies ist sowieso eher deren Aufgabe.
Daß der Koeffizient (COEF. ZONA Zentral) fehlerhaft ist, wurde ja schon in der
Vorgeschichte meines offenen Briefes erwähnt. Demnach werden die Eigentümer der
unbebauten Grundstücke 105 und 106 nicht zur Zahlung von 50%, die Eigentümer der
bebauten Grundstücke 378 und 387 nicht zur Zahlung von 100% an den
Gemeinschaftskosten der Zone Zentral herangezogen. Warum weiters der Eigentümer
des Grundstücks 812 nur zu Zahlung von 50% herangezogen wird, konnte nicht
überprüft werden, da dieses Grundstück nicht lokalisiert werden konnte. Daß die
Zahlungen der Grundstücke 378/387 fälschlicherweise der Zone Ost zugute kommen
bleibt zu überprüfen. Die Zuordnung der Grundstücke zu den entsprechenden Zonen
ist definiert in Artikel 11 der gültigen La Sella Satzung. Die Präsidenten der
Zonen Zentral und Ost werden von mir getrennt ersucht obige Fehler zu
beseitigen. Selbst wenn es sich hierbei für jeden Einzelnen nur um kleine
Beträge handeln sollte, ist eine Korrektur unbedingt erforderlich, da diese
Fehler schon seit Jahren zu falschen Berechnungen geführt haben und dies ohne
Korrektur dann wohl auch in Zukunft tun werden. In diesem Zusammenhang
wäre es sehr hilfreich, wenn die Präsidenten der Zone Zentral auch noch klären
könnten warum der COEF. ZONA Zentral sich von 18,7425% im Jahre 2009 auf
18,0250% im Jahre 2010 verändert hat. Diese Veränderung bewirkte nämlich eine
Erhöhung der Gemeinschaftskosten von ca. 4% welche nur dadurch zustande kommen
könnte, wenn für 2010 mehr Grundstücke nur 50% bezahlen als für 2009. Da ich
aber nicht feststellen konnte, daß in der Zone Zentral Häuser abgerissen wurden,
kann es sich hierbei wiederum nur um einen Fehler zum Ungunsten der Eigentümer
handeln. Übrigens, auch der COEF. TOTAL GRAL für 2010 wurde zu Ungunsten
der Eigentümer verändert. Zur Beseitigung all dieser Fehler benötigt man nicht
mehr als die Kenntnisse eines Administrator de Fincas welche ja zu unserer
Verfügung stehen müssten.
Anstatt gerichtlich Schritte gegen grundsätzlich zahlungswillige Nachbarn
einzuleiten, hätten verantwortungsbewusste Präsidenten und Administratoren schon
viel früher diese Missstände beseitigen können. Sie werden ja von der
Eigentümergemeinschaft gewählt um deren Interessen zu vertreten. Sollte jemand
dabei ein Problem haben, sollte er besser nicht mehr gewählt werden.
Falls Sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen steht Ihnen folgende Adresse zur
Verfügung: kontakt@mbanetzberger.net.
Martin B. Anetzberger